Immobilie vermieten in Neusiedl am See und Umgebung
Ein paar Wochen Leerstand kosten Sie eine Monatsmiete. Der falsche Mieter kostet Sie Jahre. Genau darum geht es bei der Vermietung – und genau dort setze ich an.
Ich vermittle Wohnungen, Häuser und Geschäftsflächen im Bezirk Neusiedl am See und im nördlichen Burgenland – von Neusiedl über Winden, Jois und Breitenbrunn bis in den Seewinkel.
Seit 30 Jahren steht Seereal Immobilien für Immobilien rund um den Neusiedler See – ein Familienbetrieb in zweiter Generation, den ich seit 2014 führe. Ich bin konzessionierter Immobilienmakler und seit knapp 15 Jahren in der Branche tätig.
Die drei Punkte, an denen Vermietung schiefgeht
Der falsche Mieter. Zahlt jemand nicht, dauert eine Räumung in Österreich Monate – und die Miete sehen Sie in dieser Zeit nicht. Die Auswahl entscheidet mehr über Ihren Ertrag als der Mietzins.
Der falsche Mietzins. Zu hoch angesetzt bleibt das Objekt stehen. Zu niedrig angesetzt sind Sie daran jahrelang gebunden – bei unbefristeten Verträgen praktisch dauerhaft.
Der Vertrag. Befristung, Betriebskosten, Kaution, Erhaltungspflichten, Tierhaltung: Was hier fehlt oder unklar formuliert ist, geht im Streitfall zu Lasten des Vermieters.
So läuft die Vermietung ab
1. Erstgespräch
- Um welches Objekt geht es, ab wann ist es frei?
- Befristet oder unbefristet, möbliert oder leer?
- Ihre Vorstellung zum Mietzins
- Rechtlicher und steuerlicher Hintergrund
2. Besichtigung und Unterlagen
- Persönliche Begehung und Bestandsaufnahme
- Sichtung von Plänen, Grundbuchauszug und Energieausweis
- Was vor der Vermietung noch gemacht gehört – und was Sie sich sparen können
3. Mietzins festlegen
- Einordnung anhand tatsächlich abgeschlossener Mietverträge in der Region, nicht anhand von Inseratspreisen
- Prüfung, welche Mietzinsregelung für Ihr Objekt gilt
- Abgrenzung von Hauptmietzins, Betriebskosten und Umsatzsteuer
4. Vermarktung
- Repräsentatives Bildmaterial und aussagekräftiges Exposé
- Veröffentlichung auf der eigenen Website sowie auf willhaben.at, immobilienscout24.at und derstandard.at
- Social Media (Facebook, Instagram)
- Auslagen-Exposé an meinem Standort in Neusiedl am See
- Direktversand an vorgemerkte Interessenten
5. Mieterauswahl und Bonitätsprüfung
- Vorselektion am Telefon – die meisten Absagen passieren, bevor ein Besichtigungstermin zustande kommt
- Besichtigungen führe ich selbst durch, Sie müssen nicht dabei sein
- Bonitätsprüfung und Einkommensnachweis vor jeder Zusage
- Sie entscheiden, wer einzieht – ich lege Ihnen die Unterlagen vor
6. Vertrag und Übergabe
- Empfehlung seriöser Vertragserrichter
- Prüfung des Vertragsentwurfs auf Vollständigkeit
- Begleitung beider Parteien zum Unterschriftstermin
- Übergabeprotokoll mit Fotodokumentation und Zählerständen
- Weiterbetreuung auch nach der Schlüsselübergabe
Was Sie vorbereiten sollten
- Grundbuchauszug
- Energieausweis – seit 1. Juli 2026 sind HWB, EEB und Effizienzklasse im Inserat verpflichtend anzugeben
- Wohnungsplan oder Nutzflächenberechnung
- Betriebskostenaufstellung des Vorjahres
- Bei Eigentumswohnungen: Wohnungseigentumsvertrag und Hausordnung
Fehlt etwas davon, kümmere ich mich darum.
Häufige Fragen zur Vermietung
Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei der Wohnungsmiete gilt seit 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip (§ 17a MaklerG): Wer den Makler zuerst beauftragt, zahlt ihn auch. Beauftragen Sie mich als Vermieter, trifft die Provision also Sie – die Höhe besprechen wir vorab. Bei Geschäftsräumen gilt das Bestellerprinzip nicht.
Befristet oder unbefristet vermieten?
Befristet gibt Ihnen Flexibilität, kostet aber Mietzins – bei befristeten Wohnungsmietverträgen ist ein Abschlag vorgesehen. Welche Variante für Ihr Objekt sinnvoller ist, hängt davon ab, ob Sie die Immobilie mittelfristig selbst brauchen oder verkaufen wollen. Das klären wir im Erstgespräch.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Üblich sind drei Bruttomonatsmieten. Wichtig ist weniger die Höhe als die saubere Vereinbarung im Vertrag und die richtige Verwahrung.
Was, wenn der Mieter nicht zahlt?
Dann wird es unangenehm und langwierig. Deshalb liegt der Schwerpunkt meiner Arbeit auf der Auswahl: Bonität, Einkommensnachweis und ein persönlicher Eindruck vor der Zusage. Vollständig ausschließen lässt sich das Risiko nicht – deutlich verkleinern schon.
Welche Kosten kann ich weitergeben?
Betriebskosten im gesetzlichen Umfang lassen sich auf den Mieter überwälzen, Erhaltungsarbeiten in der Regel nicht. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Objekt und Vertragsart ab.
Übernehmen Sie auch die Verwaltung?
Nein. Ich vermittle den Mieter und begleite Sie bis zur Übergabe – die laufende Verwaltung bleibt bei Ihnen oder Ihrer Hausverwaltung. Wenn Sie dafür jemanden brauchen, empfehle ich Ihnen gerne weiter.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
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